Entscheidend für Ihren Erfolg ist nicht die Größe einer Kanzlei. Entscheidend für Ihren Erfolg ist die Leistung einer Kanzlei.
Ständig betreuen wir kleine und mittelständische Firmen, Handels- und Handwerksbetriebe, Dienstleister und Freiberufler entsprechend ihren speziellen Anforderungsprofilen.
Unser Tätigkeitsspektrum für Unternehmen beinhaltet vornehmlich die Kerngebiete Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht. Wir bieten rechtliche Dienstleistungen für Unternehmen zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts.
Unternehmensrecht
Als mittelständische Kanzlei spielt im Unternehmensrecht für uns die auf den Klienten abgestimmte Beratung, das persönliche Verhältnis und die kompetente Vertretung unserer Mandanten eine übergeordnete Rolle.
Wir beraten Sie in folgenden wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktfeldern:
- Gestaltung von Verträgen jeglicher Art, insbesondere Werkverträge, Bauverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Mietverträge
- Prüfung von Verträgen mit Kunden und Lieferanten
- Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung von Ärzten und Zahnärzten bei Praxisübernahme und Praxisverkauf (Vertragsgestaltung, Gründung, Auseinandersetzung)
- Handelsvertreterrecht (Handelsvertreterverträge, Provisionen, Ausgleichsansprüche, Wettbewerbsverbote)
- Forderungseinzug und Inkassorecht
- Verhandlung und Prozessführung im Streitfall mit Kunden, Partnern und Lieferanten
Gesellschaftsrecht
Wir setzen mit unserer Beratungstätigkeit bereits im Gründungsstadium an und begleiten unsere Mandanten bei jeglichen gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen. Eine zielführende und effiziente juristische Beratung verbietet einen juristischen Tunnelblick. Wie unsere Mandanten denken wir deshalb unternehmerisch und können so die notwendigen juristischen Rahmenbedingungen herausarbeiten.
Wir begleiten Sie bei folgenden gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen:
- GmbH-Gründung (GmbH und Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
- Gründung anderer Gesellschaftsformen (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Gründung einer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxisgemeinschaft (GbR) oder Gemeinschaftspraxis
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und begleitenden Verträgen
- Geschäftsführer-Anstellungsverträge
- Beratung von Organen (Gesellschaftern) und Verträge mit Organen (Geschäftsführung)
- Beratung von Geschäftsführern (Kündigungsstreitigkeiten, Auseinandersetzungen, Abfindungsstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung)
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern (Gesellschafterstreitigkeiten)
- Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer (Umfang von Weisungsrechten, Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten, Abberufung/Kündigung)
- Unternehmenskauf und –verkauf
- Betriebliche Nachfolgeplanung und Begleitung von Generationswechseln
Im Bedarfsfalle ziehen wir externe Berater, z. B. auf dem Gebiet des Steuerrechts, hinzu.
Unser Primärziel liegt in einer präventiven Rechtsberatung, einer Rechtsberatung also, die eine Streitigkeit erst gar nicht entstehen lässt. Hierzu gehören insbesondere eine optimale Satzungs- und Vertragsgestaltung, welche Unwägbarkeiten oder Auslegungsschwierigkeiten nach Möglichkeit vermeiden.
Als Alternative zur streitigen Auseinandersetzung, die für den Fortbestand der Gesellschaft häufig negative Folgen haben kann, bieten wir auch eine Mediation als Lösungsansatz an. Sollte sich eine rechtliche Streitigkeit dennoch nicht vermeiden lassen, wird diese von uns konsequent durchgesetzt.